<:Suspected^W... Terrorist>>>

Tja, Freunde, ich veröffentlich das hier lieber noch schnell, bevor sie mich wegsperren. Ich bin jetzt auf der Abschussliste.

Warum ich das bin, obwohl ich noch nicht mal zu so gefährlichen Gruppierungen wie den Islamisten, den Nazis oder den Raubkopierern angehöre? Weil in der Nacht auf den heutigen Freitag (ja, das ist schon richtig; es heißt so gegen 22:30, ursprünglich war 2:00 Uhr geplant) der <> beschlossen hat. Damit passieren interessante Dinge, die ich wegen der Komplexität der Materie leider etwas länglich erklären muss:

  1. Es gibt einen neuen § 202c StGB, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe denjenigen belegt, der eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er [...] Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, [...] verbreitet oder sonst zugänglich macht. Auf Deutsch: Wenn du ein Programm entwickelst oder besitzt, dessen Zweck die Begehung einer Straftat nach 202a bzw. b ist, kannst du im Gefängnis landen. Nun, und was sind das für Straftaten?
  2. § 202a handelt davon, sich oder anderen Zugang zu Daten zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt sind. Der neu hinzugefügte § 202b spricht vom Abfangen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage (Hervorhebung von mir, als kleines Schmankerl). Für Verstöße gegen 202b gibt es übrigens Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder [...] Geldstrafe; das dürfte meiner Meinung nach beispielsweise auch auf <> anwendbar sein, Gruß an die .
  3. Dann gibt's ne umfassende Änderung in § 303b, der es unter anderem unter Strafe stellt, wenn man eine Datenverarbeitungsanlage [...] dadurch erheblich stört dass man eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert. Außerdem ist bereits der Versuch strafbar, und, jetzt kommt's: Für die Vorbereitung einer Straftat [...] gilt § 202c entsprechend.
  4. Insgesamt haben wir damit jetzt einen Straftatbestand für das Entwickeln, Verbreiten und Besitzen von Software, deren Zweck die Begehung diverser Straftaten aus dem Bereich der Computersabotage ist. Soweit ist das ja eigentlich nicht schlimm. Problematisch ist nur der Begriff "Zweck". Heißt das, dass die Software zur Begehung einer Straftat benutzt werden kann, oder dass die Begehung einer Straftat ihr einziger Sinn ist? Einen Paketsniffer wie <> kann man sowohl zum Diagnostizieren von Netzwerkproblemen oder Finden von Sicherheitslücken im eigenen Netz als auch zum Abfangen von Passwörtern verwenden. Ist diese Software damit illegal? Wenn ja: Ich hab's installiert. Wenn nein: Ist dann eine Software, die eigentlich nur zum Knacken von WLAN-Verschlüsselung benutzt werden kann, nicht mehr illegal, wenn sie noch eine Funktion zum Berechnen von zweier Zahlen spendiert bekommt? Ihr seht, das ist alles verdammt schwammig, und im Zweifelsfall trau ich unserer Rechtssprechung inzwischen alles zu.

But wait, there's more! Es gibt da nämlich noch den unveränderten <>. Darin steht, dass bestraft wird, wer eine Vereinigung gründet, deren [...] Tätigkeit darauf gerichtet [ist], [...] Straftaten nach den §§ 303b, [...] zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der [...] bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern[...]. Wenn man den Text jetzt besonders fies interpretiert, könnte man daraus folgern, dass der , dem ich angehöre und der seit Jahrzehnten für die Sicherheit von Computersystemen, für Bürgerrechte und gegen den Überwachungsstaat kämpft, eine terroristische Organisation ist. Denn schließlich gehört zu unseren Tätigkeiten das Vermitteln von Wissen über Computersicherheit, und das auch durchaus mit entsprechender Software, die man, für Gutes wie für Böses einsetzen kann. Das selbe gilt übrigens auch für ein Küchenmesser; ich kann damit Gulasch machen oder Leute erstechen. Warum verbietet keiner Messer?

Das ist zwar alles ein Stück weit an den Haaren herbeigezogen, aber bei Urteilen wie <> würde mich da auch nichts mehr wundern.

Weiterführende Literatur findet sich <>, <>, <> und auch <>.